Seit der Jungsteinzeit hat die Feuer- oder Brandbestattung ihren festen Platz in den Begräbnisriten der Menschheit. Sie wurde in unterschiedlichsten Kulturen und Regionen vollzogen. Im europäischen Raum war sie um die Mitte des 2. Jahrtausends sogar die häufigste Bestattungsart. Der darauf folgende Wechsel zur Erdbestattung lässt sich zum Teil auf die langsame Verbreitung des Christentums zurückführen, das eine Feuerbestattung strikt ablehnte. Erst 1963 gestattete die katholische Kirche ihren Gläubigen die Einäscherung. Heute erlebt die Feuerbestattung eine große Renaissance, da sie die Voraussetzung für viele individuelle Beisetzungsarten ist.
Voraussetzungen
Feuerbestattungen nehmen ständig zu – dennoch müssen die Hinterbliebenen zweifelsfrei nachweisen, dass die Kremation der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. Optimal ist, wenn dieser Wunsch schon vorab in einer Kremations- oder Bestattungsverfügung schriftlich festgehalten wurde.
Die Einäscherung darf nur in einer behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlage (Krematorium) vorgenommen werden. Der Sarg, die Sargeinbettung und eventuelle Sargbeigaben dürfen nur aus Materialien bestehen, die bei der Verbrennung keine gefährlichen Stoffe freisetzen – dies betrifft ebenso die Bekleidung des Leichnams. Herzschrittmacher und andere medizinische Hilfsmittel werden vor der Kremation entfernt.
Die Kremation
Der Verstorbene wird in einem einfachen Holzsarg – dem sogenannten Kremationssarg – eingeäschert. Um die Identität sicherzustellen, liegt ein nummerierter, feuerfester Schamottestein bei. Dieser wird im Anschluss an die Einäscherung zusammen mit der Asche in die sogenannte Aschekapsel gefüllt, die schließlich in eine Schmuck- bzw. Überurne gelegt wird. Diese Urne kann individuell gestaltet werden – auch Einzelanfertigungen sind möglich. Einzig das Material sollte den Vorgaben der anschließenden gewünschten Bestattung entsprechen.
Auf eine Trauerfeier müssen die Angehörigen natürlich nicht verzichten. Sie kann entweder vor oder nach der Einäscherung im Krematorium abgehalten werden, oder aber während der Beisetzung der Urne erfolgen. Viele nahe Verwandte verabschieden sich bereits am Sarg von ihren Lieben; während die eigentliche Beisetzung für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Aber auch Krematorien bieten vielfältige Möglichkeiten für stimmungsvolle Trauerfeiern.
Die Beisetzung
Nach der Kremation gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Urne mit den sterblichen Überresten zu bestatten: auf dem Friedhof im Einzel- oder Familiengrab, im klassischen Urnengrab, im Kolumbarium oder im Rahmen einer Naturbestattung. Wer die Urne zuhause aufbewahren möchte, benötigt eine Einzelgenehmigung der zuständigen Behörden.