Für Wien
Privatbegräbnisstätte Aufbewahrung einer Urne zu Hause – Antrag
Voraussetzungen
- Der Antrag auf eine Privatbegräbnisstätte Aufbewahrung einer Urne zu Hause kann nur von Angehörigen der verstorbenen Person gestellt werden.
- bei der Aufbewahrung einer Urne zu Hause müssen die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person (der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin, der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin, Eltern, Kinder) zustimmen, ausgenommen es liegt ein Testament oder eine letztwillige Verfügung vor, wo diese Bestattungsform ausdrücklich festgelegt wurde.
- Der Eigentümer oder die Eigentümerin der Liegenschaft oder der Wohnung müssen zustimmen.
- Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Eintragung des Sterbefalls nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften (Sterbeurkunde in Kopie oder Auszug aus dem Sterbebuch)
- Nachweis des Alleineigentums an der Liegenschaft, in der die Begräbnisstätte liegen soll oder Zustimmungserklärung aller EigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen bzw. der HausverwalterInnen bei Miet- oder Genossenschaftswohnungen
- Auszug aus dem Grundbuch
- Testament (Kodizill) bzw. letztwillige Verfügung der oder des Verstorbenen, dass diese Bestattung gewünscht wird oder schriftliche Zustimmungserklärung aller Kinder und Eltern der oder des Verstorbenen und der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners
Kosten in Wien
- Zweimal 14,30 Euro für den Antrag
- 3,90 Euro je Bogen Beilage
Zuständige Stelle
Fachbereich Gesundheitsrecht
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-40623,- 40825, -40824
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: post-fbg@ma40.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr (am Schalter der MA 40 im Erdgeschoß anmelden) und gegen telefonische Vereinbarung.
Bei der Erstellung des Antrages können wir Ihnen gerne behilflich sein.
Für Niederösterreich
Privatbegräbnisstätte Aufbewahrung einer Urne zu Hause – Antrag
Voraussetzungen
- Der Antrag auf eine Privatbegräbnisstätte Aufbewahrung einer Urne zu Hause kann nur von Angehörigen der verstorbenen Person gestellt werden.
- bei der Aufbewahrung einer Urne zu Hause müssen die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person (der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin, der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin, Eltern, Kinder) zustimmen, ausgenommen es liegt ein Testament oder eine letztwillige Verfügung vor, wo diese Bestattungsform ausdrücklich festgelegt wurde.
- Der Eigentümer oder die Eigentümerin der Liegenschaft oder der Wohnung müssen zustimmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Eintragung des Sterbefalls nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften (Sterbeurkunde in Kopie oder Auszug aus dem Sterbebuch)
- Nachweis des Alleineigentums an der Liegenschaft, in der die Begräbnisstätte liegen soll oder Zustimmungserklärung aller EigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen bzw. der HausverwalterInnen bei Miet- oder Genossenschaftswohnungen
- Auszug aus dem Grundbuch
Kosten in Niederösterreich
- Ca. Euro 260,00
Zuständige Stelle
Der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde
Bei der Erstellung des Antrages können wir Ihnen gerne behilflich sein.